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Tankschutz / Tankreinigung

Vorschriften:Bei der Lagerung von Heizöl werden Vorschriften zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten sowie zum Schutz von Boden und Grundwasser angewendet. Das Thema brennbare Flüssigkeit ist nur bei der Aufstellung der Anlage zu beachten. Der Boden- und Grundwasserschutz ist für den Betreiber einer Tankanlage während der gesamten Betriebsdauer von Bedeutung.

Heizöl gehört zu den nicht entzündlichen Flüssigkeiten. Daher sind die Brandschutzbelange nicht sehr restriktiv. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um bauliche Bestimmungen wie Einhaltung von Abständen zu Wänden und Heizungsanlage. Der Installationsfachbetrieb und der Hersteller kennen die Vorschriften. Alle Einrichtungen der Tankanlage benötigen eine Bauartzulassung. Sie wird durch den Hersteller erbracht.

Als Gefahrenquelle ist Heizöl primär eine wassergefährdende Flüssigkeit, für die das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19, das jeweilige Landeswassergesetz (LWG) und die darauf aufbauende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) gilt. Der Inhalt dieser Gesetze betrifft den Besitzer der Tankanlage, da er dafür verantwortlich ist, dass es zu keinem Umweltschaden kommt. Der Besitzer der Anlage haftet im Schadensfall.

Im Allgemeinen müssen Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl von sogenannten Fachbetrieben nach § 19 WHG eingebaut bzw. abgenommen werden.

Tankanlagen für Heizöl müssen vom Betreiber regelmäßig kontrolliert werden, um eine Gefährdung auszuschließen. Häufig wird darüber hinaus die Überprüfung durch zugelassene Fachbetriebe notwendig.

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Wir sind ein eingetragener Fachbetrieb und arbeiten nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG 19) im Sinne der Umwelt!